Unsere Dienstleistungen

 

  • Außergerichtliches und gerichtliches Rechtsbehelfsverfahren
  • Änderung, Aufhebung von Steuerbescheiden und sonstigen Verwaltungsakten
  • Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung oder leichtfertiger Steuerverkürzung
  • Teilnahme bzw. Unterstützung hinsichtlich der steuerlichen Außenprüfungen
  • Sonstige Hilfeleistungen bei der Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten

 

  • Gründung von Einzelunternehmen und Gesellschaften
  • Umwandlungen (z.B. Verschmelzung, Abspaltung und Aufspaltung, Formwechsel)
  • Gründung und Auflösung von Betriebstätten
  • Funktionsausgliederung
  • Umsatzsteuerliche und ertragsteuerliche Organschaft
  • Steuerrechtliche Jahresabschlüsse und damit einhergehende E-Bilanzen
  • Sonder- und Ergänzungsbilanzen
  • Handelsrechtliche Jahresabschlüsse
  • Zwischenbilanzen
  • Liquidationseröffnung- und Liquidationsschlussbilanzen

Bei der Erstellung der Bilanzen bzw. der Jahresabschlüsse geht es in erster Linie immer um die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten! Jedoch hat insbesondere der handelsrechtliche Jahresabschluss eine gewisse Aussenwirkung, die nicht zu verachten ist und im Rahmen der Geschäftspolitik entsprechend berücksichtigt werden sollte.

  • Hinterlegung bzw. Veröffentlichung des Jahresabschlusses im Bundesanzeiger
  • Creditreform
  • Finanzierungsgespräche mit den Kreditinstituten
  • Verkauf des Unternehmens
  • Freiwillige Veröffentlichung der Jahresabschlüsse auf der Internetseite des Unternehmens

 

 

  • Kontierung und Buchung der aufzeichnungspflichtigen Geschäftsvorfälle
  • Anlagebuchhaltung 
  • Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Zusammenfassende Meldungen
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen
  • Kosten- und Leistungsrechnung
  • Planungsrechnung (Budget) inkl. Soll-Istvergleich

 

  • Anfertigung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Führung der Lohnjournale
  • Führung der Mitarbeiterkonten
  • An- und Abmeldungen von Mitarbeitern
  • Betreuung und Unterstützung bei Betriebsprüfungen

Steuererklärungen

  • Einkommensteuererklärung
  • Körperschaftsteuererklärung
  • Kapitalertragsteueranmeldung
  • Gewerbesteuererklärung
  • Umsatzsteuererklärung
  • Feststellungserklärung
  • Steuererklärung gem. § 18 AStG

 Steueranmeldungen

  • Steueranmeldung gem. § 50a EStG

 Antragstellungen

  • Erstattungsanträge gem. § 50d Abs. 1 EStG
  • Freistellungsanträge gem. § 50d Abs. 2 EStG
  • Antrag auf Vorsteuervergütung §§ 18 Abs. 9 i.V.m. 18g UStG

 

 

Steuerliche und finanzwirtschaftliche Überprüfung des Unternehmens und damit einhergehende Reduktion  des Investitionsrisikos in den vorgenannten Bereichen.

Gerade beim Aufbau eines Unternehmens steht der Profit und der Cash Flow oft im Vordergrund, so dass die interne Aufbau- und Ablauforganisation des Back-Office auf der Strecke bleiben. An dieser Stelle macht es Sinn, sich einem Partner zu bedienen, der Sie bei der Strukturierung und Weiterentwicklung der Aufbau- und Ablauforganisation des Back-Office berät und unterstützt.

  • Prozessanalyse
  • Prozessoptimierung
  • Prozessdokumentation (Prozess- bzw. Organisationshandbuch)
  • Aktualisierung und Kontrolle

 

 

In der Praxis werde nicht selten Funktionsauslagerungen auf der Grundlage einer Wirtschaftslichkeitsanalyse vorgenommen. Neben der Wirtschaftlichkeit sind auch die rechtlichen Rahmenbedingungen (z.B. Arbeitsrecht, Steuerrecht, Aufsichtsrecht, Gesellschaftsrecht, Konzernrecht) sowie die Unternehmenspolitik bzw. Unternehmensphilosophie hinsichtlich einer geplanten Funktionsauslagerung zu beachten. Aufgrund der Komplexität eines solchen Projekts besteht das Projektteam in der Regel aus folgenden Mitgliedern:

  • Rechtsanwälte
  • ggf. Notar
  • Wirtschaftsprüfer
  • Steuerberater
  • Pojekt- bzw.Change-Management
  • Leiter der jeweiligen Abteilung, deren Funktion ausgelagert werden soll

Aufgrund von Fehlplanungen oder Änderungen der rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen kommt es vor, dass sich die vorgenommene Funktionsauslagerung langfristig als Fehlentscheidung herausgestellt hat und die seinerzeit vorgenommene Funktionauslagerung rückgängig gemacht werden muss.

 

Auch die regelmäßige Kontrolle des betriebswirtschaftlichen Zahlenmaterials und der innerbetrieblichen Abläufe bzw. Prozesse ist ein wichtiger Erfolgsfaktor und sollte nicht unterschätzt werden. Aus diesem Grunde finden in der Praxis regelmäßige Board-Meetings statt, in denen die jeweiligen Fachabteilungen ihren strukturierten Monatsbericht vorlegen bzw. vortragen.

Das Qualitätsmanagement ist ein wichtiger Erfolgsfaktor für Unternehmen, denn nicht die Masse, sondern die Qualität setzt sich langfristig durch!

 

 

 

Ob eine Finanzierung in Form der Außen- oder Innenfinanzierung bzw. der Fremd- oder Eigenfinanzierung vorgenommen werden kann bzw. soll, ist von mehreren individuellen Faktoren abhängig und sollte immer auf der Grundlage einer ordnungsgemäßen und lückenlosen Planungsrechnung entschieden werden.

  • Immobilienfinanzierung
  • Projektfinanzierung
  • Beteiligungsfinanzierung
  • Gründungsfinanzierung

Der Ausfall von menschlichen und maschinellen Kapazitäten bzw. Ressourcen kann Existenzen kosten! Um dieses Risiko zu reduzieren, ist ein Notfallplan das geeignete Medium. Grundsätzlich ergibt sich die Notwendigkeit eines Notfallplans bereits aus den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften bzw. den internen Compliance Richtlinien des Unternehmens.

Steuerpflicht bei grenzüberschreitenden Sachverhalten I Doppelbesteuerungsabkommen I Behandlung einzelner Einkunftsarten im DBA insbesondere Unternehmensgewinne, Betriebsstättenbesteuerung, Dividenden, Lizenzen und Zinsen I Außensteuerrecht insbesondere Hinzurechnungsbesteuerung I Steueranmeldungen nach § 50a EStG z.B. bei Lizenzverträgen und Aufsichtsratvergütungen I Erstattungs- und Freistellungsanträge nach § 50d Abs. 1 und 2 EStG I Antrag auf gesonderte Feststellung des steuerlichen Einlagekontos gem. § 27 Abs. 8 KStG bei EU-Körperschaften

Buchführungspflicht nach handels- und steuerrechtlichen Vorschriften I Führen der Bücher mit einhergehender Kosten- und Leitungsrechnung I Erstellung der handels- und steuerrechtlichen Jahresabschlüsse mit Sonder- und Ergänzungsbilanzen I Erstellen von Liquidationseröffnungs- und Liquidationsschlussbilanzen I Erstellung von Steuerbilanzen für SPV`s im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht

Innergemeinschaftliche Lieferung und innergemeinschaftlicher Erwerb I Umsatzsteuerliche Organschaft mit im Ausland befindlichen Organträgern I Rechnung und Vorsteuerabzug insbesondere in der Finanz- und Immobilienwirtschaft I Vorsteuervergütungsverfahren I Leistungsempfänger als Steuerschuldner

Die Informationsveranstaltung "Business Circle" findet ein bis maximal drei mal im Jahr statt. Im Rahmen dieser Veranstaltung werden handels- und steuerrechtliche sowie betriebswirtschaftliche Schwerpunktthemen in einer lockeren und menschlichen Atmosphäre vorgetragen und diskutiert. Auch der Fun-Faktor soll hier nicht zu kurz kommen.