Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das „Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen“ (BGBl I 2019, 2875) am 21. Dezember 2019 beschlossen. Damit wurde die Richtlinie (EU) 2018/822 in deutsches Recht umgesetzt. Das Gesetz trat am 1. Januar 2020 in Kraft und ist ab 1. Juli 2020 mit Rückwirkung ab 25. Juni 2018 anzuwenden.