Finale EU/EWR-Verluste

Der grenzüberschreitende Verlustabzug kann grundsätzlich mit dem Leistungsfähigkeitsprinzip begründet werden. Die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist eines der grundlegenden Prinzipien des deutschen Steuerrechts. Das Leistungsfähigkeitsprinzip basiert auf Artikel 3 Abs. 1 GG und hat damit Verfassungsrang.